B2B · Prüfung & Dokumentation

KAV & F-Gas

Welche Prüfung wann erforderlich ist, hängt unter anderem von Einsatzort, Anlagenart, Kältemittel, Füllmenge und CO₂-Äquivalent ab. Galtec prüft die Anlagendaten und ordnet die Kontrollen nachvollziehbar zu.

Warum dieser Weg

Warum wir so vorgehen

Eine pauschale Aussage wie ‚ab 1,5 kg jährlich dichtheitsprüfen‘ vermischt zwei Regelwerke. § 22 KAV betrifft die Betriebssicherheit im Geltungsbereich der österreichischen Verordnung; die F-Gas-Dichtheitskontrolle richtet sich separat nach der EU-F-Gas-Verordnung.

Leistungsumfang

Was dazugehört

  • 01Anwendungsbereich der KAV prüfen
  • 02Betriebssicherheitsprüfung einordnen
  • 03F-Gas-Schwellen separat berechnen
  • 04Ergebnis im erforderlichen Prüfbuch dokumentieren
  • 05Wiederkehrende Betreuung nachvollziehbar planen

Im Detail

Wichtige Punkte zur Umsetzung

Öffnen Sie den Bereich, der für Ihre Aufgabe relevant ist. Die erste Anfrage darf trotzdem kurz bleiben.

01
Österreichische KAVBetriebssicherheitsprüfung nach § 22

Für Anlagen im Geltungsbereich der Kälteanlagenverordnung – insbesondere in den erfassten Betriebsstätten mit mehr als 1,5 kg Kältemittelfüllgewicht – ist spätestens jährlich sowie nach bestimmten Ereignissen eine Prüfung vorgesehen.

  • GeltungsbereichDie Schwelle steht im Anwendungsbereich der Verordnung und lautet mehr als 1,5 kg; Einsatzort und Schutzbereich müssen zusätzlich passen.
  • PrüfanlässeNeben dem Höchstabstand von einem Jahr nennt die KAV unter anderem größere Betriebsstörungen, größere Instandsetzungen und wesentliche Änderungen.
  • PrüfbuchZeitpunkt, festgestellte Mängel und sicherheitstechnische Aussage zum Weiterbetrieb werden im vorgeschriebenen Prüfbuch dokumentiert.
02
EU-F-Gas-VerordnungDichtheitskontrolle nach CO₂-Äquivalent

Die Pflicht zur F-Gas-Dichtheitskontrolle folgt nicht aus der 1,5-kg-KAV-Schwelle. Für Anhang-I-F-Gase beginnt sie grundsätzlich ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent; weitere Intervalle hängen von der Menge ab.

  • AnlagendatenKältemittel und Füllmenge werden aus Typenschild beziehungsweise Anlagendokumentation übernommen und in CO₂-Äquivalent eingeordnet.
  • IntervalleDas konkrete Prüfintervall richtet sich nach der gesetzlichen Mengenschwelle und kann bei vorgesehenen Leckage-Erkennungssystemen abweichen.
  • Keine PauschaleGaltec nennt den passenden Umfang erst nach Prüfung der konkreten Anlage und trennt Wartung, KAV-Prüfung und F-Gas-Kontrolle sauber.
03
Wiederkehrende BetreuungPrüfplan, Wartung und Dokumentation klar trennen

Für Betriebe kann eine wiederkehrende Betreuung sinnvoll sein. Der vereinbarte Leistungsumfang richtet sich nach Anlage, Nutzung und den tatsächlich anwendbaren Prüfpflichten – nicht nach einem pauschalen Standardpaket.

  • PrüffristenAnlagendaten, bisherige Einträge und rechtliche Grundlage werden geprüft, bevor ein Terminplan festgelegt wird.
  • WartungsumfangWartung und gesetzlich erforderliche Prüfungen werden im Angebot als getrennte Leistungen beschrieben, damit der Umfang nachvollziehbar bleibt.
  • DokumentationDas gesetzlich erforderliche Prüfbuch bleibt maßgeblich. Ergänzend kann eine digitale Servicehistorie für Termine, Berichte und ausgeführte Arbeiten vereinbart werden.

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Für den Start reichen PLZ, Raumgröße, gewünschte Leistung und zwei bis drei Fotos. Einbau, Vorarbeiten und Fachanschluss klären wir danach gemeinsam.