Allgemeine Geschäftsbedingungen

GALTEC GmbH

1. Geltung und Vertragsgrundlagen

1.1 Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1.4 Technische Unterlagen, Zeichnungen und Angebote bleiben geistiges Eigentum von GALTEC und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung weitergegeben werden.

2. Angebote und Kostenvoranschläge

2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Im Angebot nicht ausdrücklich angeführte Leistungen (z. B. Stemmarbeiten, Elektroinstallationen, Transport, Entsorgung etc.) werden gesondert verrechnet.
2.4 Entgeltliche Kostenvoranschläge werden gemäß Aufwand verrechnet.

3. Leistungsausführung

3.1 Technische Änderungen, die den Gebrauch oder die Qualität nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
3.2 Die Ausführung beginnt erst, wenn alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und etwaige Anzahlungen geleistet wurden.
3.3 Der Auftraggeber hat erforderliche Bewilligungen und Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen.
3.4 Für die Dauer der Arbeiten stellt der Auftraggeber kostenlos Energie, Wasser, Lager- und Aufenthaltsräume bereit.
3.5 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

4. Liefer- und Leistungsfristen

4.1 Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches (z. B. Lieferverzug von Zulieferern) verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
4.2 Bei Lieferverzug aus unserem Verschulden kann der Auftraggeber nach angemessener Nachfrist (mind. 4 Wochen) vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein grobes Verschulden vorliegt.

5. Übergabe und Übernahme

5.1 Der Übergabetermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
5.2 Nimmt der Auftraggeber den Termin nicht wahr, gilt die Leistung als übernommen.
5.3 Die Inbetriebnahme gilt als Abnahme der Leistung.

6. Preise

6.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk (unverpackt, unverladen).
6.2 Arbeitszeit, Fahrtspesen und Auslösen werden nach geltenden Sätzen verrechnet.
6.3 Dringende oder außerhalb der Geschäftszeiten ausgeführte Arbeiten werden mit Zuschlägen berechnet.
6.4 Fixpreise sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
6.5 Bei Kostensteigerungen (Material, Löhne, Steuern etc.) zwischen Vertragsabschluss und Ausführung sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GALTEC GmbH.

8. Zahlungen

8.1 Zahlungen sind nach Vereinbarung, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen netto zu leisten.
8.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie Inkassokosten verrechnet.
8.3 Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist nur bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen und sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

9. Pflichten des Betreibers

9.1 Der Betreiber hat die Betriebsanleitungen einzuhalten und für regelmäßige Wartung durch Fachpersonal zu sorgen.
9.2 Störungen sind unverzüglich einem Fachbetrieb zu melden.
9.3 Der Betreiber ist verpflichtet, bei Funktionsstörungen alle Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen.

10. Gewährleistung

10.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
10.3 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11. Haftung

11.1 Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; ausgenommen sind Personenschäden.
11.2 Eine Haftung für Folge- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
11.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

12. Produkthaftung

Unsere Anlagen und Geräte bieten jene Sicherheit, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch, Wartung und Installation nach dem Stand der Technik erwartet werden kann.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort (Wolfsberg) und Gerichtsstand ist Klagenfurt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.